act. 3.15). Gemäss dieser Skizze und dessen Kommentierung ist R. in die „geschlossen“ (mit einem Abstand von je vier Metern) fahrende Gruppe des „Q.-Clubs“ hineingefahren und hat dieser den Weg abgeschnitten (vgl. act. 3.27). Auch bei der Befragung als Angeschuldigter vom 10. Oktober 2001 behauptete N., dass er in der Gruppe gefahren sei und sich auf die Skier des Vordermanns konzentriert habe (vgl. act. 3.14, S. 2). Im Gegensatz dazu führte H. anlässlich der Zeugenbefragung aus, dass sie üblicherweise einen Abstand von 20 bis 30 Metern zueinander gehabt hätten (act. 3.24, S. 2).