3.11, S. 4). R. sei in ihn hineingefahren, währenddem er hinter seinen Kollegen hergefahren sei (vgl. act. 3.11, S. 5). Zudem verwies der Berufungskläger auf den von ihm verfassten Unfallrapport, worin er festhält, dass er und seine Begleiter in „geschlossener Gruppe“ hintereinander nach Skizze gefahren seien (vgl. 18