sein kann. H. und X. gaben zwar zu Protokoll, dass N. seinem Alter entsprechend nicht mehr sehr schnell (vgl. act. 3. 24, S. 2) beziehungsweise bei schlechten Verhältnissen sehr verhalten (vgl. VI act. 14, S. 2) fahre. Sie seien aufgrund des damaligen Wetters nicht schnell unterwegs gewesen (vg. act. 3.24, S. 2). N. sei sicher am verhaltensten von ihnen gefahren (vgl. VI act. 14, S. 3). Auf Ergänzungsfrage von Rechtsanwalt Clopath erklärte H., dass sie ganz normal unterwegs gewesen seien. Sie würden sicher nicht „fräsen“ (vgl. act. 3.24, S. 2).