Zwar ist davon auszugehen, dass R. den Hang in grösseren Bögen befuhr, währenddem N. in relativ kurzen Schwüngen zu Tale fuhr (vgl. act. 3.11, S. 2; 3.5; 3.9; 3.12; 01, S.13; VI act. 26 sowie weiter unten Erw. 5. g). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Skifahrer, der in kurzen Schwüngen auf der Piste unterwegs ist, im Vergleich zu dem, der mit grossen, runden Bögen fährt, den direkteren Weg ins Tal wählt. Insbesondere wenn letzterer die grossen Bögen mit niedriger Geschwindigkeit ausführt, erscheint es folglich ohne weiteres nachvollziehbar, dass der kurz schwingende Schneesportler schneller ist. Es trifft zu, dass N. im Zeitpunkt des Unfalls bereits 73 Jahre alt war.