Im Übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern seine Erklärung, er habe durch einen Schulterblick auf seiner rechten Seite einen von oben mit erhöhter Geschwindigkeit herannahenden Skiläufer bemerken können (vgl. act. 3.5), konstruiert wirken sollte. Zum einen sind seine Aussagen anlässlich der Zeugeneinvernahme vom 10. Oktober 2001 auch in diesem Punkt identisch (vgl. act. 3.11, S. 2), was für deren Glaubhaftigkeit spricht. Da sich das Gesichtsfeld während des Kurvenfahrens ständig ändert, ist es ohne weiteres möglich, einen von oben kommenden Skifahrer durch seitlichen Blick über die Schulter zu bemerken, insbesondere, wenn er, wie T. schilderte, sehr nahe vorbeifährt.