c) Weiter fällt auf, dass auch die von T. zu den Akten gegebenen Unfallskizzen (act. 3.12; 3.5, S. 2) mit seinen Schilderungen im Einklang stehen. So geht sowohl aus der anlässlich der Einvernahme vom 10. Oktober 2001 als auch aus der am 5. Juli 2001 eingereichten Unfallskizze klar hervor, dass R. auf der rechten Seite der Piste in grossen Bögen zu Tale fuhr, als N. links von ihr in relativ direkter Linie von oben kommend in sie hineinfuhr (act. act. 3.12; 3.5, S. 2). Die beiden Skizzen stimmen auch insoweit überein, als daraus deutlich wird, dass R. gerade eine weite Kurve von rechts nach links zog, als N. von oben mit ihr zusammenstiess.