Weil er (T.) ein vorsichtiger Skifahrer sei und es nicht gerne habe, wenn andere Skifahrer zu schnell und zu nahe an ihm vorbeifahren, habe er angehalten. Als er seine Fahrt wieder fortsetzen wollte, sei Frau R. vielleicht 40 bis 50 Meter vor ihm entfernt gewesen und sehr langsam in grossen Bögen talwärts gefahren. R. sei gerade auf der Piste von rechts nach links gefahren, als N. von oben in sie hineingefahren sei. Er (T.) habe vielleicht die letzten zwei Sekunden und die Kollision selbst beobachten können. Auf Nachfrage des Einvernehmenden bekräftigte er nochmals, er sei 200% sicher, dass N. von oben in R. hineingefahren sei. Er habe es selbst gesehen (vgl. act. 3.11, S. 2).