Er sei in der Gruppe gefahren und habe sich auf die Skier des Vordermanns konzentriert. Ebenso bestätigte er, dass er und R. im Zeitpunkt der Kollision auf gleicher Höhe gefahren seien (vgl. act. 3.14, S. 2). Seine Schilderung des Unfallhergangs war also anlässlich beider Befragungen durchwegs übereinstimmend. Sie deckt sich im wesentlichen auch mit seinen Angaben in dem von ihm verfassten Unfallrapport (vgl. act. 3.15), wonach er mit seinen Begleitern in geschlossener Gruppe gefahren sei, als er sich plötzlich im Abstand von zwei Metern R. gegenüber gesehen habe, welche direkt in die Fahrbahn der korrekt fahrenden Gruppe hineingefahren sei.