a) N. gab beim Konfrontverhör vom 10. Oktober 2001 gegenüber dem Untersuchungsrichter zu Protokoll, dass er und R. auf der Piste auf gleicher Höhe gewesen seien, als letztere von rechts in ihn hineingefahren sei. Er habe Frau R. erst gesehen, als sie etwa zwei Meter vor ihm auf ihn zugefahren sei. Wahrscheinlich habe sie den Hang traversiert. Er sei gerade dabei gewesen, zu einem Linksschwung nach unten anzusetzen. Gemäss seinen Angaben fuhr er dabei als Letzter 10