gehen zulasten des Dr. med. N. und sind von diesem innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieses Urteils, zusammen mit der Busse, total also Fr. 4'691.00, mittels beigeschlossenem Einzahlungsschein der Bezirksgerichtskasse, PC 70-3922-1, zu überweisen. 6. (Rechtsmittelbelehrung). 7. (Mitteilung).“