C. Die Schlussverfügung erging am 19. Dezember 2001. Mit Eingabe vom 9. Januar 2002 liess R. bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Adhäsionsklage gegen N. einreichen mit folgendem Rechtsbegehren: „1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von Fr. 64'421.45, zuzüglich 5% Zins seit 26. April 2001, zu bezahlen. 2. Die Klägerin behält sich ausdrücklich ein Nachklagerecht vor. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MWSt) zu Lasten des Beklagten.“