Gemäss Leumundsbericht der Kantonspolizei K. geniesst N. in K. einen guten Ruf. Im Schweizerischen Zentralstrafregister ist er nicht verzeichnet. B. Am 25. Juli 2001 stellte Rechtsanwältin lic. iur. Jacqueline Moser für R. Strafantrag gegen N. wegen fahrlässiger Körperverletzung. In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 3. August 2001 eine Strafuntersuchung betreffend D.: Skiunfall vom 26. April 2001 wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil von R..