Im übrigen macht der Berufungskläger geltend, ein zeitlich nicht lange vor Büchsenlicht stattfindender Fussmarsch von der Jagdhütte zum Posten mache jagdlich Sinn, weil dadurch möglicherweise in Richtung Wildasyl ziehende Hirsche „zurückgedrückt“ würden, die sich dann später beim Posten zeigen würden, was durch das Hinauffahren mit einem Fahrzeug nicht erreicht werden könne. Dazu ist festzuhalten, dass aufgrund der zeitlichen Abläufe - der Wagen mit dem Berufungskläger und den Jägern wurde um 5.30 Uhr wenig vor dem Posten kontrolliert - entweder der Fussmarsch nicht kurz vor Büchsenlicht stattgefunden hätte - dann nämlich, wenn K. gleich nach der Rückkehr zur Jagdhütte