Im übrigen kannte der Berufungskläger den Ansitz nach eigener Darstellung; er hätte somit als Nichtjäger K. zu Fuss dorthin begleiten können, so dass der zweite Jäger ganz unabhängig vom Zeigen des Postens die Jagd hätte aufnehmen können. Im übrigen macht der Berufungskläger geltend, ein zeitlich nicht lange vor Büchsenlicht stattfindender Fussmarsch von der Jagdhütte zum Posten mache jagdlich Sinn, weil dadurch möglicherweise in Richtung Wildasyl ziehende Hirsche „zurückgedrückt“ würden, die sich dann später beim Posten zeigen würden, was durch das Hinauffahren mit einem Fahrzeug nicht erreicht werden könne.