Da dies wohl kaum mehr als 20 bis höchstens 30 Minuten in Anspruch genommen hätte, wäre auch in diesem Fall eine lange Wartezeit auf dem Posten bis zum Büchsenlicht geblieben, die keinen Sinn machen würde. Ebenso wenig Sinn wie ein langes Warten im Ansitz würde im Weiteren ein langes Abwarten im Auto bis zum Beginn des Fussmarsches zum Posten ergeben. Dass die Jäger schliesslich nach der Rückkehr die Zeit bis zum Büchsenlicht nicht in der Hütte abgewartet hätten, ist daraus zu schliessen, dass sie bereits ihre ganze Jagdausrüstung im Auto mit sich führten. Im übrigen kannte der Berufungskläger den Ansitz nach eigener Darstellung;