Mit Schreiben vom 23. Dezember 2002 hat der Bezirksgerichtsausschuss Albula auf die Einreichung einer Vernehmlassung unter Verweis auf den angefochtenen Entscheid verzichtet. Mit Schreiben vom 7. Januar 2003 beantragt die Staatsanwaltschaft Graubünden unter Hinweis auf die Akten, das angefochtene Urteil und die einschlägige konstante Praxis des Kantonsgerichtsausschusses Graubünden die Abweisung der Berufung. E. Auf die weiteren Ausführungen im angefochtenen Urteil sowie die Begründung der Anträge wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Der Kantonsgerichtsausschuss zieht in Erwägung :