die Fahrt nicht Jagdzwecken im engeren Sinne genutzt habe. Schliesslich beanstandet A. F., dass die Vorinstanz einen Rechtsirrtum zu seinen Gunsten abgelehnt hat. Er habe als Nichtjäger auf die Auskunft seines Vaters, die Benutzung des Motorfahrzeuges sei nicht verboten, solange sie nicht aussteigen würden, vertrauen dürfen, denn sein Vater gehe seit 40 Jahren auf die Jagd und sei ein erfahrener Jäger.