Eine derartige Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gehe nicht nur an der Realität vorbei, sie widerspreche vielmehr auch der Praxis des Kantonsgerichtes Graubünden. So habe der Kantonsgerichtsausschuss Graubünden in einem Urteil vom 1. September 1999 entschieden, dass Fahrten verboten seien, wenn sie zu Jagdzwecken im engeren Sinne ausgeführt 5