In der Berufung beantragt er im weiteren den Beizug der Verfahrensakten in Sachen B. betreffend Jagdkontravention. Zur Begründung führt er an, der Jagdaufseher habe exakt den gleichen Tatbestand erfüllt, indem er mit K. zum Jagdposten gefahren sei, weshalb gegen Jagdaufseher B. Strafanzeige eingereicht worden sei. Das Verfahren gegen B. sei jedoch eingestellt worden. Weil es für ihn, A. F., als Nichtjäger um eine Gleichbehandlung gehe, ersuche er um Beizug der entsprechenden Verfahrensakten vom Kreisamt Surses. Im Weiteren beantragt A. F. die Ansetzung einer mündlichen Berufungsverhandlung.