Entscheidend sei, dass die Benutzung des Personenwagens zum Zwecke der Jagd erfolgt sei. Die Tatsache, dass die Jäger am Vorabend zu Fuss von E. zur Jagdhütte in H. gegangen seien, zeige im Weiteren deutlich, dass den Jägern bewusst gewesen sei, dass ihnen das Aufsuchen des Jagdgebietes mit 4