In Bezug auf T. F. habe der jagdliche Vorteil darin bestanden, dass er seinen Kollegen K. am richtigen Posten gewusst habe und so davon habe ausgehen können, dass dieser die dort vorbeiführenden Wildwechsel kontrollieren werde, so dass er sich selbst auf andere Wildwechsel habe konzentrieren können. Es sei in diesem Zusammenhang unerheblich, ob die Jäger ihre Ausrüstung mitgeführt hätten. Entscheidend sei, dass die Benutzung des Personenwagens zum Zwecke der Jagd erfolgt sei.