B. Mit Strafmandat vom 20. Dezember 2001 erkannte der Kreispräsident Surses A. F. schuldig der Übertretung des kantonalen Jagdgesetzes durch eventualvorsätzliche, widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges gemäss Jagdbetriebsvorschriften 2001 und bestrafte ihn mit einer Busse in Höhe von Fr. 300.--. Mit Eingabe vom 28. Dezember 2001 erhob A. F. fristgerecht Einsprache beim Kreisamt Surses, welches die Verfahrensakten an das in der Sache zuständige Bezirksgericht Albula überwies. In der Folge ergänzte der Bezirksgerichtsvizepräsident Albula die Untersuchung und erliess am 28. Mai 2002 die Schlussverfügung.