Diese sind mit Fr. 4'000.-- zu veranschlagen, zumal sich der Kantonsgerichtsausschuss drei Mal (zwei Beschlüsse und ein Urteil) mit der Sache zu befassen hatte. Auch die im Berufungsverfahren zusätzlich erwachsenen Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1'470.-- gehen zu Lasten von X.. 26 Demnach erkennt der Kantonsgerichtsausschuss : 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die im Berufungsverfahren zusätzlich erwachsenen Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1'470.-- sowie die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 4'000.-- gehen zu Lasten von X..