2003 (act. 54) zu verweisen. Darin wird ausgeführt, dass das fragliche Fahrzeug während des Messablaufes zuerst vom Dopplersignal erfasst werde. Anschliessend erfolge die sogenannte Verifizierungsphase. Dort werde die Fahrgeschwindigkeit des erfassten Fahrzeugs ermittelt. Nach erfolgter positiver Verifizierung erfolge die Kameraauslösung. Dabei befinde sich der Personenwagen im Auswertbereich der Fotoaufnahme. Dieser sei mittels eingefräster Ecken in der Kamera-Filmbühne markiert. Eine Verwechslung wie auch eine Reflexion könne somit klar ausgeschlossen werden. Zudem hätten sich weder andere Fahrzeuge noch Leitplanken oder ähnliches im Sendebereich des Dopplersignals befunden.