Die durchgeführte Berechnung habe ergeben, dass die Fotoeinheit einen Winkel von 20.16 Grad aufweise (vgl. act. 55.4). 1 Grad Differenz entspreche 0.7% Geschwindigkeitsdifferenz auf die effektive Fahrgeschwindigkeit. Über 19 Grad gehe dies zu Gunsten des Fahrzeuglenkers. Im konkreten Fall heisse dies, dass X. effektiv mit einer Geschwindigkeit von 120.97 km/h anstelle der gemessen 120 km/h gefahren sei. Somit kann im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden, dass aufgrund einer fehlerhaften Handhabung oder Positionierung des Radargerätes eine falsche Geschwindigkeit ermittelt wurde.