Somit waren die Weisungen auch diesbezüglich eingehalten. Des Weiteren verlangt Ziffer 4.2.1 der Weisungen, dass bei stationären Geschwindigkeitsmessungen die in der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen Gerätetests vor jedem Einsatz durchzuführen beziehungsweise deren automatische Durchführung durch das Gerät zu kontrollieren und im Messprotokoll zu bestätigen sind. Dem Messprotokoll vom 30. Mai 2001 (act. 55.1) lässt sich entnehmen, dass das Gerät vor dem Einsatz getestet und für in Ordnung be- 21