Gemäss act. 55 Beilage 4 habe das Radargerät den Mercedes auf der Höhe der Ausfahrt Roveredo aufgenommen. Das Radargerät selbst sei rund 70 Meter weiter entfernt auf dem Pannenstreifen montiert gewesen. Der berechnete Fotowinkel von 20.16 Grad könne aufgrund der vorgenommenen Berechnung nicht zutreffen, zumal die Untersuchungsbehörde allem Anschein nach bei der Berechnung von einem anderen Radarstandort ausgegangen sei. Überdies müsste die stationäre Geschwindigkeitsmessung unmittelbar nach Passieren des Radargerätes erfolgen und nicht erst rund 70 Meter später.