schwindigkeit entsprochen habe. Zudem würden Winkelfehler auch dann auftreten, wenn sich auf der dem Radargerät gegenüber liegenden Strassenseite Reflektoren wie beispielsweise Leitplanken oder Hinweistafeln befinden würden. Die Messung werde dann durch ein Fahrzeug im reflektierten Radarstrahl ausgelöst. Geblitzt werde aber ein völlig unbeteiligtes Fahrzeug mit korrekter Geschwindigkeit, welches in den Fotobereich gelangt sei. Im konkreten Fall hätten sich Leitplanken und Metallschilder auf der gegenüberliegenden Strassenseite befunden; eine Reflexion sei daher nicht auszuschliessen, was auch das Leerfoto nach dem Fotobild des Personenwagens Mercedes von D. beweise. Gemäss act.