6. Des Weiteren rügt der Berufungskläger einen Messwinkelfehler. Das Radargerät müsse im richtigen Winkel zur Fahrbahn stehen und zwar parallel zum Fahrbahnrand. Das Radarstrahlenbündel müsse bei dem im vorliegenden Fall verwendeten Gerät Multanova 6F in einem exakten Winkel von 22 Grad zum Strassenrand ausgerichtet sein. Die Messung dürfe somit nicht in einer Kurve erfolgen, weil der Winkel dadurch nicht eingehalten wäre. Vorliegend sei aber die Messung in einer leichten Linksbiegung erfolgt. Bereits eine leichte Winkelveränderung führe zu Falschmessungen. Verkleinere sich der Winkel, werde das Tempo zu hoch angezeigt.