Zum gleichen Ergebnis führt auch die Auswertung des sich bei den Akten befindlichen Polizeivideos. Zwar lässt sich daraus nicht exakt entnehmen, wie viel Zeit das Befahren der Strecke zwischen Messstelle und Anhaltestelle einschliesslich Fahrerwechsel in Anspruch genommen hätte, da das Fahrzeug bei der Nachstellung zweimal an verschiedenen Örtlichkeiten angehalten wurde. Dennoch kann aus den Zeitmessungen abgeleitet werden, dass ein Fahrerwechsel, wie ihn X. geltend macht, aufgrund der vorliegenden Zeitangaben ausgeschlossen werden kann. Dies wird überdies auch im Gutachten der Kantonspolizei Graubünden vom 31. März 2003 (act. 54) bestätigt.