Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass ein Fahrerwechsel wesentlich mehr Zeit beansprucht hätte, als die von X. geltend gemachten 26 Sekunden. Damit erscheint auch seine Berechnung, dass das Befahren der rund 3’000m langen Strecke mit einer Anfangsgeschwindigkeit von 120 km/h und einer Geschwindigkeit von 80 km/h nach dem Fahrerwechsel rund 135 Sekunden gedauert habe, als nicht realistisch. Zum gleichen Ergebnis führt auch die Auswertung des sich bei den Akten befindlichen Polizeivideos.