Somit dürfte ein vollständiges Abbremsen des Fahrzeuges, ausgehend von einer Geschwindigkeit von 120 km/h, wesentlich länger als die von X. errechneten 6 Sekunden dauern. Auch ein Wechsel der Positionen innert 10 Sekunden erscheint unter Berücksichtigung der Tatsache, dass D. im Zeitpunkt des Vorfalls bereits 82-jährig war, als unrealistisch. Auch das Beschleunigen des Fahrzeuges und das Wiedereinfügen in den Verkehr dürfte länger als die vom Berufungskläger geltend gemachten 10 Sekunden gedauert haben, war doch ein Einfahren vom Pannenstreifen auf den Fahrstreifen und somit auch die Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr erforderlich.