Entgegen der Darstellung des Berufungsklägers darf bei der Berechnung der Zeit, die ein Fahrerwechsel in Anspruch genommen hätte, nicht davon ausgegangen werden, dass das Abbremsen mittels einer Vollbremsung erfolgt wäre. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass zunächst auf den übrigen Verkehr geachtet und danach auf den Pannenstreifen hätte gewechselt werden müssen, zumal der Fahrerwechsel ja gemäss den Aussagen des Berufungsklägers auf dem Pannenstreifen stattgefunden habe. Somit dürfte ein vollständiges Abbremsen des Fahrzeuges, ausgehend von einer Geschwindigkeit von 120 km/h, wesentlich länger als die von X. errechneten 6 Sekunden dauern.