Er habe diesen Fahrerwechsel deshalb nicht früher geltend gemacht, weil er seine Mutter habe schützen wollen. D. gab jedoch bei ihrer Befragung vom 12. September 2003 zu Protokoll, dass nicht sie, sondern B. zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug geführt habe. B. wurde am 21. Juni 2004 zum Vorfall befragt (act. 80). Sie erklärte, dass sie sich nicht mehr an diesen Vorfall erinnern könne. Auch auf die Frage hin, ob sie schon einmal als Fahrerin in eine solche Kontrolle gekommen sei, sagte sie aus, sich nicht mehr erinnern zu können. Vom Ermittlungsverfahren gegen X. wisse sie aufgrund von Erzählungen. Sie erinnere sich aber nicht an eine Fahrt, bei der seine Mutter zusammen mit ihm und ihr