Bei Radarmessungen werde von den Lenkern regelmässig geltend gemacht, dass ein anderes Fahrzeug zu schnell gefahren sei. Die Polizei erkläre in solchen Fällen jeweils, dass auf dem Foto klar ersichtlich sei, welches Fahrzeug erfasst wurde. Dies habe er vermutlich auch X. gesagt. Er habe ihm aber sicher nicht gesagt, dass auf dem Foto der Lenker erkennbar sei, zumal er natürlich gewusst habe, dass jeweils nur das Heck des Fahrzeuges aufgenommen worden war.