B. wurde am 21. Juni 2004 rechtshilfeweise durch das Polizeipräsidium G. zur Sache befragt (act. 80). Sie sagte aus, dass sie sich nicht mehr an diesen Vorfall erinnern könne. Sie kenne den Sachverhalt aufgrund von Erzählungen ihres Freundes und dessen Mutter. Sie selbst erinnere sich aber nicht an eine Fahrt, bei der sie zusammen mit ihrem Freund X. sowie dessen Mutter durch die Schweiz gefahren sei. Sie könne sich auch nicht daran erinnern, schon einmal mit der Mutter von X. im gleichen Personenwagen nach Italien gefahren zu sein. Aus diesen Aussagen geht hervor, dass B. keine sachrelevanten Angaben zum Vorfall vom 30. Mai 2001 machen konnte und kann.