I. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 29. Juli 2005 vor dem Kantonsgerichtsausschuss von Graubünden waren der Berufungskläger und sein privater Verteidiger Rechtsanwalt lic. iur. Diego F. Schwarzenbach anwesend. D. und B. erschienen nicht. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verzichtete auf eine Teilnahme. Es wurden keine Einwände gegen die Zuständigkeit und die Zusammensetzung des Gerichts erhoben. Auf Befragen hin führte X. aus, dass zunächst er am fraglichen Tag auf der A13 gefahren sei. Auf dem Parkplatz vor San Bernardino hätte er dann mit seiner Mutter getauscht. Während seine Mutter gefahren sei, habe er auf dem Rücksitz geschlafen.