Kurz nach dem Messungsort hätten sie auf dem Pannenstreifen die Plätze getauscht, weil sich seine Mutter aufgrund eines Vorfalles mit einem weissen Lieferwagen erschreckt habe. Weiter bestritt X. die Korrektheit der Messung unter Hinweis auf die angebliche Programmierung des Tempomats. Bei den verwendeten Radarmessgeräten seien gelegentliche Fehlmessungen aufgrund von Reflexionen anderer Fahrzeuge, der falschen Platzierung des Geräts und/oder der Fehlmanipulation am Film möglich (vgl. auch die Schreiben vom 26. Juni 2002, 15. Juli 2002, 30. Juli 2002 und 26. August 2002). Der Verteidiger ergänzte diese Ausführungen mit dem Antrag um Einvernahme von D..