D. Nachdem X. dem zuständigen Untersuchungsrichter am 14. Juni 2002 lediglich mitgeteilt hatte, es sei nicht nachweisbar, dass er zum Zeitpunkt der Messung gefahren sei (was er gemäss eigenen Angaben bereits dem protokollierenden Polizeibeamten gesagt haben soll), brachte er anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgerichtsausschuss Moesa erstmals vor, dass zum fraglichen Zeitpunkt seine Mutter, D. das Fahrzeug gelenkt habe. Kurz nach dem Messungsort hätten sie auf dem Pannenstreifen die Plätze getauscht, weil sich seine Mutter aufgrund eines Vorfalles mit einem weissen Lieferwagen erschreckt habe.