C. Mit Mandatsantrag bei Vergehen und Verbrechen vom 16. Januar 2002 beantragte die Staatsanwaltschaft Graubünden beim Kreispräsidenten Roveredo, X. wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 27 Abs. 1 SVG (Beachten der Signale) und Art. 32 Abs. 1 SVG (Geschwindigkeit) in Verbindung mit Art. 90 Ziff. 2 SVG zu einer Busse von Fr. 800.-- zu verurteilen. Mit Strafmandat vom 24. Januar 2002 sprach der Kreispräsident Roveredo X. im Sinne des Mandatsantrages schuldig und bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 800.--.