In seiner an das Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden gerichteten Stellungnahme vom 17. September 2001 stellte der Berufungskläger die Richtigkeit der Radarmessung in Frage. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden kamen indessen bei ihren Überprüfungen zum Schluss, dass das eingesetzte Gerät den vorgeschriebenen technischen Anforderungen genügte. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden verfügte daraufhin mit Entscheid vom 14. November 2001 die Aberkennung des ausländischen Fahrausweises für die Dauer eines Monats.