Anlässlich der umgehend durchgeführten polizeilichen Einvernahme bestritt X. die ihm vorgehaltene Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Begründung, dass er die signalisierte Geschwindigkeit von 80 km/h gekannt und daher den Tempomat eingeschaltet gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnete daraufhin mit Verfügung vom 12. Juli 2001 eine Strafuntersuchung gegen X. wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln. Mit der Durchführung der Untersuchung wurde das Untersuchungsrichteramt Samedan beauftragt.