4. Es ist aktenkundig, dass der Kreispräsident Belfort P. der fahrlässigen Erlegung eines Rehes für schuldig erkannte. Von einer Busse wurde jedoch Umgang genommen. Sodann schritt die Staatsanwaltschaft ein, indem sie dagegen Einsprache erhob. Das Verfahren wurde an das Bezirksgerichtspräsidium Albula zur Durchführung des ordentlichen Verfahrens überwiesen. Der Bezirksgerichtsausschuss Albula bejahte die vorsätzliche Begehung und verurteilte P. zu einer Busse im Betrage von Fr. 180.--.