Die Kosten des Kreisamtes Belfort im Umfange von Fr. 200.--, die ebenfalls zu Lasten des Verurteilten gesprochen wurden, wurden hingegen nicht bestritten. Nachfolgend gilt es somit zu prüfen, ob die Kosten des Bezirksgerichtsausschusses Albula zu Recht dem Berufungskläger angelastet worden sind. Der Schuldentscheid der Vorinstanz bildet indes nicht Gegenstand dieses Verfahrens.