3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus - den Kosten des Kreisamtes Belfort von Fr. 200.-- - und den Kosten des Bezirksgerichtsausschusses Albula von Fr. 1'000.-- zusammen Fr. 1'200.-- gehen zu Lasten von P. und sind innert 30 Tagen seit Mitteilung dieses Entscheides mittels beiliegendem Einzahlungsschein zusammen mit der Busse an das Bezirksgericht Albula zu bezahlen. 4. (Rechtsmittelbelehrung) 5. (Mitteilung)“.