A. P. wurde am F. in X. geboren und wuchs zusammen mit einem Bruder und drei Schwestern in geordneten Familienverhältnissen in Y. auf. Nach Abschluss der obligatorischen Schule absolvierte er mit Erfolg eine Lehre als Heizungsmonteur. Seit 1976 arbeitet er bei der Gemeinde Y., wo er seit 1985 als Werkmeister angestellt ist. Sein monatliches Einkommen beträgt nach eigenen Angaben Fr. 5'000.--. Auf seinem eigenen Haus in Y. lastet eine Hypothek von Fr. 300'000.--; ansonsten verfügt er weder über Vermögen noch über Schulden. P. ist nicht vorbestraft. Nach den Feststellungen der Vorinstanz geniesst er in seiner Wohngemeinde einen einwandfreien Ruf und Leumund.