An Vermögen versteuerte er über Fr. 389'000.--. Die Vorinstanz hat auf eine Busse von Fr. 4'000.-- erkannt. Dem Kantonsgerichtsausschuss erscheint die von der Vorinstanz ausgesprochene Busse von Fr. 4'000.-- im Verhältnis zum Verschulden und auch der Einkommenssituation als zu hoch. Es darf sicher nicht übersehen werden, dass das Fahrverhalten des Berufungsklägers in der gegebenen Situation und auf einer solchen Strecke ein hohes Unfallrisiko beinhaltet. Eine konkrete Gefährdung liegt jedoch nicht vor. Im weiteren verfügt der Berufungskläger über einen tadellosen automobilistischen Leumund.