1.2 Sekunden nach dem Wiedereinbiegen kreuzten sich die beiden Fahrzeuge (Gutachten des Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamtes St. Gallen, S. 8, act. 3.18). Der Sicherheitsabstand von 2 Sekunden wurde demnach nicht eingehalten. Hätte die Lenkerin des VW Käfers nicht angemessen reagiert und wäre sie mit unverminderter Geschwindigkeit weitergefahren, hätte die Distanz zwischen den beiden Fahrzeugen im Moment des Wiedereinbiegens des Berufungsklägers gerade nur noch 27 Meter betragen und bis zum Kreuzen wären gerade nur einige Hundertstel vergangen.