Als der Berufungskläger nach dem Überholvorgang brüsk auf die rechte Fahrspur gewechselt hatte, betrug der Abstand zum VW Käfer lediglich rund 45 Meter. Wie knapp die Angelegenheit war, zeigt auch das Videoband. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die entgegenkommende Lenkerin zuvor ihr Fahrzeug von zirka 80 km/h auf 60 km/h abgebremst hat.