35 Abs. 2 SVG "frei" und das Überholen - Übersicht vorausgesetzt - gestattet. Der Fahrzeugführer hat ebenso beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand zu wahren, so dass er auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten kann (Art. 12 Abs. 1 VRV).